Die Vereinssatzung der 07er
Beschreibung
Die Vereinssatzung des SV 07 Raunheim
Die Satzung ist die Grundordnung des Vereins. Auf fünf Seiten und in 13 Paragraphen steht darin, wofür der SV 07 da ist, wer worüber entscheidet und was zwischen Dir und dem Verein gilt.
Was geregelt ist
Name, Sitz und Gemeinnützigkeit, die Mitgliedschaft in den Verbänden, Vereinsfarben und Auszeichnungen, die Mitgliedschaft selbst, die Organe des Vereins, Mitgliederversammlung und Vorstand, die eigenständige Vereinsjugend, Kassenprüfer, Datenschutz, die Vereinsordnungen und zum Schluss die Auflösungsbestimmung.
Was Dich als Mitglied direkt betrifft
- Vier Mitgliedsformen: Kinder bis einschließlich 13 Jahre, Jugendliche von 14 bis 17, ordentliche Mitglieder ab 18 und Ehrenmitglieder.
- Aufnahme: Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Wer noch keine 18 ist, braucht die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
- Lastschrift: Die Aufnahme setzt voraus, dass Du am Bankeinzug für die Beiträge teilnimmst. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand eine Ausnahme zulassen.
- Mitreden: Alle Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung. Wählen und gewählt werden kann, wer 18 Jahre alt ist.
- Austritt: Nur schriftlich per Einschreiben, zum 30. Juni oder zum 31. Dezember und spätestens sechs Wochen vorher.
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Über sie entscheidet ebenfalls die Mitgliederversammlung (§ 12).
Mit Deiner Beitrittserklärung bestätigst Du, dass Du die Satzung zur Kenntnis genommen hast. Wenn Du nur einen Abschnitt liest, dann § 5 zur Mitgliedschaft.
Stand der Satzung: 25.03.2017
